Als Verfahrensbeistand vertrete ich die Interessen und den Willen des Kindes in strittigen Familiengerichtsverfahren.
Verfahrensbeistandschaft bedeutet:
- die Interessen des Kindes als Kindeswille in das Verfahren einzubringen.
- dem Kind das laufende Gerichtsverfahren und die unterschiedlichen Rollen der Verfahrensbeteiligten kindgemäß zu vermitteln.
- Fürsprecherin und Stimme des Kindes zu sein.
- Das durch den Streit der Erwachsenen geprägte Verfahren auf die Bedürfnisse des Kindes und dessen Wünsche und Ängste zu fokussieren.
- Entscheidungshilfen für das Gericht darzulegen, indem an den Wünschen, Ängsten und Bedürfnissen des Kindes orientiert, dessen Wille dargestellt wird.
- Gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen, wenn die Entscheidung des Gerichtes mit dem besten Interesse des Kindes kollidiert.
Verfahrensbeistände arbeiten unabhängig, d.h. nicht weisungsgebunden!
Verfahrensbeistände werden ausschließlich auf Veranlassung des Gerichtes eingesetzt, wenn sich Eltern mit unterschiedlichen Positionen gegenüber stehen, oder aber Kinder und Eltern unterschiedliche Interessen bekunden, z.B. in Fragen des Sorgerechtes oder Umgangs.
Als Verfahrensbeistand stehe ich dem Kind vor und während des Verfahrens zur Seite und unterstütze es in der Entwicklung und Vertretung seines eigenen Willens.
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