Unter Mediation versteht man die Verhandlung zwischen zwei oder mehreren Konfliktparteien mit Hilfe eines allparteilichen Dritten, dem Mediator / der Mediatorin.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Gelingen eines Mediationsprozesses ist die grundsätzliche Bereitschaft zur freiwilligen Teilnahme.
Ein wesentlicher Grundpfeiler der Mediation ist der Ausschluss der Schuldfrage, d.h. während des Mediationsprozesses geht es nicht darum, nach möglichen Schuldigen für die Entstehung des , wie auch immer gearteten Konfliktes zu suchen, sondern gemeinsam zu einer für alle Parteien zufriedenstellenden Lösung zu gelangen.
Die MediatorInnen entscheiden weder, worüber verhandelt wird, noch machen sie konkrete Lösungsvorschläge. Dies ist im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit die Aufgabe der Konfliktparteien.
Die MediatorInnen übernehmen die Verantwortung für den Verlauf der Gespräche, d.h. sie achten auf die Einhaltung der zuvor festgelegten Kommunikationsregeln, etc.
Dabei unterstützen die MediatorInnen die Parteien, sich über ihre Gefühle und Interessen klar zu werden und diese zu verbalisieren.
Die Inhalte der Mediationsgespräche werden ausnahmslos vertraulich behandelt.
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