Büro für Mediation und Konfliktberatung  
   
   
 


Verfahrensbeistandschaften gemäß §158 FamFG

Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII

Seminarangebote

 


Verfahrenspflegerin

Dipl.-Sozialpäd.
Ulrike Ueltgesforth

Lintforter Str. 116 d

47445 Moers

Tel.: 02841 88 11 274

Fax: 02841 88 11 276

info at per-mediation dot de

Mitglied im

Bundesverband Mediation e.V.



Erziehungshilfen

Flexible ambulante Hilfen

Unter flexibler ambulanter Hilfe verstehe ich ein sehr individuelles Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung für den einzelnen Jugendlichen, über dessen spezifische Inhalte alle Beteiligten gemeinsam verhandeln.
Es ist mir hierbei sehr wichtig, den Jugendlichen in seiner Persönlichkeit und Problematik ernst zu nehmen, ihn in seiner Entwicklung zu unterstützen und dabei sowohl seine eigenen Ressourcen und Kompetenzen als auch die seines sozialen und familiären Umfeldes sichtbar zu machen und zu nutzen.

Wie bei den anderen beschriebenen Hilfen zur Erziehung ist auch hier das örtliche Jugendamt vorrangiger Ansprechpartner und zuständiger Kostenträger.

Sozialpädagogische Familienhilfen
Nach §27/31 SGB VIII haben Familien im Rahmen der Hilfe zur Erziehung Anspruch auf eine sozialpädagogische Familienhilfe, die mit einem im sogenannten „Hilfeplangespräch“ festgelegten Stundenkontingent in die Familie kommt.
Mein Ansatz ist es, gemeinsam mit den Familien Lösungsstrategien für die vorhanden Problem-felder zu erarbeiten, mit dem Ziel zukunftsorientiert die Selbständigkeit der Familien zu fördern.
Dabei arbeitete ich ressourcenorientiert und respektiere den Auftrag der Familien, die ich als meine Kunden betrachte und als solche behandele. Interessierte Familien wenden sich bitte zur Beantragung dieser Hilfe an das örtlich zuständige Jugendamt.

Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine weitere Form der Hilfen zur Erziehung. Sie ist geeignet für Kinder und Jugendliche, deren leibliche, geistige oder seelische Entwicklung aus unterschied-lichen Gründen gefährdet oder beeinträchtigt ist.
Mit der Einrichtung einer Erziehungsbeistandschaft soll erreicht werden, dass die Stärken und Fähigkeiten des Kindes oder Jugendlichen zur Entwicklung und Festigung eines eigenverantwortlichen Lebens genutzt werden.
Durch den Einbezug des sozialen Umfeldes werden tragfähige Familienbeziehungen wieder hergestellt.
In der Regel finden die Angebote der Erziehungs-beistandschaft im direkten Lebensumfeld des Klienten statt. Inhalte und Methoden orientieren sich individuell am Hilfeempfänger und werden mit dem zuständigen Jugendamt im Hilfeplan abgestimmt.

Das örtliche Jugendamt ist Kostenträger dieser Maßnahme.

 

 

 

Flexible ambulante Hilfen

Sozialpädagogische Familienhilfen

Erziehungs-beistandschaft

 
 
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